Kosten ELSTER-Nachricht

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Ist eine ELSTER-Nachricht (Einspruch, Fristverlängerung, Belegnachreichung) kostenpflichtig?

Die Übertragung einer Feststellungserklärung ist kostenpflichtig. Zählt die ELSTER-Nachricht auch als ELSTER-Übertragung?

Fachlichkeit

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Zufriedenheit von Michael Krüger vor 1 vor einem Jahr

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Krüger, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Elster-Nachricht zählt nicht als Elster-Übertragung und ist somit NICHT kostenpflichtig. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Krüger, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Elster-Nachricht zählt nicht als Elster-Übertragung und ist somit NICHT kostenpflichtig. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Michael Krüger
Quote from Julianna-GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Krüger, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Elster-Nachricht zählt nicht als Elster-Übertragung und ist somit NICHT kostenpflichtig. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Guten Tag,

zu der neuen Funktion Einspruch & weitere ELSTER-Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung heisst es:

"Ein Einspruch (oder eine andere ELSTER-Nachricht) über diese Funktion wird einmalig und pauschal mit 20,00€ veranschlagt und auf den Mindestumsatz angerechnet."


Bedeutet einmalig und pauschal, das 20€ nur ein Mal fällig werden? Auch wenn diese Funktion durch mehrere Bearbeiter für mehrere Mandanten und mehrere Feststellungserklärungen ausgeführt wird?

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten klarstellen, dass die erste ELSTER-Nachricht, welche über eine Feststellungserklärung, die ohne vorherige Deklaration angelegt wurde, versendet wird, mit 20,- € zzgl. 19% USt veranschlagt und auf den Mindestumsatz angerechnet wird.

Wir hoffen, dass diese Erklärung Ihre Fragen klärt. Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team