Einspruch holger bücher vor 2 Jahren aktualisiert vor 2 Jahren Beantwortet Wenn wir einen Einspruch über das Portal einlegen und übermitteln - wir das separat bepreist? Bedienung
Sehr geehrter Herr Bücher,
vielen Dank für Ihre Frage. Nein, es wird nicht separat bepreist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team