Adressangabe für bebautes Grundstück

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Wenn wir ein Grundstück bei einem Mandanten hinzufügen, kommt im zweiten Schritt der Reiter „Grundstücksadresse“

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Normalerweise drücken wir hier auf den Link „Von Mandant übernehmen“

Wenn jedoch das Grundstück eine andere Anschrift als die des Mandanten hat, z.B. Mandant hat Eigentumswohnung in München,

dürfen wir hier nicht die Daten vom Mandanten übernehmen, sondern schreiben die Anschrift der Eigentumswohnung in diesen Reiter, richtig?

Geht der Grundsteuerbescheid dann trotzdem an die Adresse des Mandanten oder an die Adresse, die hier eingefügt wird?

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Voraussetzung für die manuelle Erfassung eines Grundstücks ist, dass die Stammdaten des Mandanten in GrundsteuerDigital angelegt sind.

Wenn Sie nun ein weiteres Grundstück erfassen wollen und bereits in der Liste Mandant den Mandanten gewählt haben, für den das Grundstück angelegt werden soll, geben Sie manuell das Bundesland sowie die Adresse des weiteren Grundstücks an. Nur wenn die Adresse des Grundstücks und des Mandanten dieselbe ist, können Sie die Adresse über den Link Von Mandant übernehmen automatisch aus den Stammdaten des Mandanten übernehmen. Der Grundsteuerbescheid geht somit an die aus den Stammdaten erfasste Adresse Ihres Mandanten.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team