Gegenstandswerte übergeben
Bei den übergebenen Gegenstandswerte wird ein Veranlagungsjahr übergeben, welches nicht mit der Erklärung übereinstimmt. Hier wird vermutlich das Jahr in dem die Erklärung erstellt wurde verwendet. Dies führt zum Problem, dass in Datev die Gegenstandswerte nicht übernommen werden können, da das Veranlagungsjahr der Übergabe mit dem Veranlagungsjahr in Datev übereinstimmen müssen.
Kann das Veranlagungsjahr im Gegenstandswert geändert werden? Wir wollen hier nicht das Veranlagungsjahr 2023, sondern das Jahr der Feststellungserklärung von 2022.
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vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Zeit läuft unser Prozess wie von Ihnen beschrieben ab. Gerne nehmen wir Ihren Verbesserungsvorschlag an und stellen deshalb Ihren Beitrag auf „Ideen/Verbesserungen“ um. Wenn dieser Beitrag genügend Stimmen erhält (mind. 5 Upvotes), geben wir ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es dann Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.
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Ihr GrundsteuerDigital Team