Fehler: § 15 Abs. 3 GrStG und Grundstücksarten
Hallo zusammen,
setzt man bei einem Grundstück im Reiter "Basis" den Punkt bei "Liegt eine Befreiung/Vergünstigung vor?" auf "ja" und ergänzt im Reiter "Befreiung / Vergünstigung" dann im Dropdownmenü Vergünstigung "Wohnraumförd. nach landesrechtl. Wohnraumförd.gesetzen (§ 15 Abs. 3 GrStG)" so scheint keine weitere Prüfung zu erfolgen, ob die Grundstücksart sachlich zur Vergünstigung berechtigt ist.
Es erfolgt auch kein Hinweis durch die Software auf "widersprüchliche/fehlerhafte Eingaben", was ich erwarten würde.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, für das eine Vergünstigung der Steuermesszahl um 25% gem. § 15 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 i. V. m. Abs 1 Nr. 2. lit. a GrStG ausscheidet. Diese Vergünstigung ist nur für Wohngrundstücke (=bebaute Grundstücke) einschlägig.
In der Steuerberechnung wird dann zwar korrekt mit 0,34 Promille weitergerechnet und keine Vergünstigung angewendet. Im Freizeichnungsdokument, also den Daten, die auch an das FA übermittelt werden, ist bei Steuervergünstigung jedoch eine "1" eingetragen.
Könnten Sie sich dies bitte ansehen und beheben?
Sehr geehrter Herr Steffens,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Anfrage nun geprüft und festgestellt, dass es sich hierbei um eine Elstervorgabe handelt. Die entsprechenden Vorgaben wurden von Elster genehmigt und von uns übernommen.
Besonders bei Vergünstigungen, wie in diesem Beispiel, werden solche Fälle ausgesteuert und von einem Sachbearbeiter bearbeitet, sodass dies im Grunde keinen Unterschied machen sollte. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team