Mehrere Aktenzeichen für eine Immobilie

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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe z.B. eine ETW mit TG & Hobbyraum. Alle befinden sich auf dem selben Grundstück, haben jedoch jeweils ein anderes Aktenzeichen. Meine Frage wäre, wie ich es dann beim Grundstück angeben soll, da ich zu Beginn nur ein Aktenzeichen angeben kann. Wenn ich jetzt jeweils drei separate Feststellungerklärungen ausarbeiten würde, würde sich ein eigener Wert für z.B. die TG ergeben, was nicht wirklich sein kann, da die TG und die ETW zusammengehören und dementsprechend auch verwertet werden. Was soll ich also tun?

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A. Ebert

Rufen Sie beim Finanzamt an und fragen nach, ob nicht die Abgabe unter einem Aktenzeichen möglich ist. Sofern es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, müsste es möglich sein.

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thomas sterr

Mir wurde dazu vom Finanzamt gesagt, dass für jedes Aktenzeichen eine Erklärung notwendig wäre. In der Erklärung für die Wohnung sollte man alle Teile der wirtschaftlichen Einheit erklären und in den ergänzenden Angaben darauf hinweisen, dass unter dem Az der TG kein Bescheid ergehen soll.

In der Erklärung für die TG nur die TG erklären und auch in den ergänzenden Angaben hinweisen, dass die TG zur wirtschaftlichen Einheit unter dem Az der Wohnung gehört. 

Wieso sagt mir mein Gefühl, dass das zu vielen Einsprüchen führen wird ...

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christensen

Die Frage ist berechtigt und ich würde der Empfehlung des FA auch nicht folgen. Die unterschiedlichen Az"en können doch eigentlich nur daher rühren, dass es für jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. gerade bei TG kommt das häufiger vor, wenn diese isoliert einzeln verkauft werden. Insofern würde ich den Anforderungsschreiben entsprechend auch nur die angeforderten Einheiten als einzelne Feststellungserklärung einreichen. War ja offensichtlich vorher auch nicht anders.

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kuno friedrich
Ich habe im Moment auch mehrfach das Problem, dass für ein Grundstück mehrere Aktenzeichen erteilt werden, obwohl es nicht erkennbar ist warum. In der Grundsteuer FAQ Hessen https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faq steht wörtlich drin, "Liegen Ihnen mehrere Aktenzeichen vor, müssen Sie auch mehrere Erklärungen einreichen." Allerdings kann den Kontext, in dem dies steht in Frage gestellt werden. Da bei uns im Saarland alles, soweit mir bekannt ist, EDV-mäßig abgearbeitet wird, fällt irgendwann der EDV auf, dass ein Aktenzeichen nicht bearbeitet ist und es erfolgt wohl ein neues Anschreiben an den Mandanten und somit Schriftverkehr der auch Zeit und Geld kostet. Pragmatisch werde ich das Problem wohl so angehen, dass ich jedes Aktenzeichen bearbeite in: Weitere Angaben den Sachverhalt darstellen werde, mit der Bitte keinen Festellungsbescheid zu erlassen. Sobald etwas im Feld: Weitere Angaben steht, wird die Sache an einen Mitarbeiter des FA weitergeleitet, hoffe ich und wurde mir so mitgeteilt. :-)



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I. S.

Es ist für jede wirtschaftliche Einheit eine Erklärung abzugeben. Wir geben also unter dem Aktenzeichen der Wohnung die Erklärung ab, und schreiben bei den ergänzenden Angaben das AZ der TG dazu. Die ergänzende Angabe führt dazu, dass die Erklärung nicht einfach durchs Programm laufen kann; ein SB muss sich das anschauen und kann dann entsprechend handeln.