Keine Berechnung des Grundsteuerwertes bei Bodenrichtwert unter 1 €

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Guten Tag,

wie erkennbar ist, ist das Grundstück relativ groß und unbebaut. Leider wird aufgrund irgendeines Fehlers kein Steuermessbetrag errechnet. 

Ich möchte sie um Überprüfung des Fehlers bitten 

Wir haben das Problem bei mehreren Grundstücken:

G-63289669

G-26165388

Image 1533

Mit freundlichen Grüßen

Madlen Müller

System

Wie würden Sie den Kundenservice bewerten?

Zufriedenheit von madlen müller vor 11 Monaten

Ich habe Ihre Nachricht an den in meinem Büro zuständigen Kollegen weitergeleitet. Da dann nur ein Lachen aus dem Zimmer kam, gehe ich davon aus, dass er Ihre Antwort positiv vernahm.

Fügen Sie einen Kommentar über die Qualität des Supports hinzu (optional):

Pinned replies
Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall überprüft und der Bodenrichtwert wird abgerundet, an dieser Stelle liegt also kein Fehler in der Berechnung vor.

Sie können noch einmal mit dem Finanzamt Rücksprache halten, ob es sich in diesem Fall nicht eher um eine wirtschaftliche Einheit der Land- und Forstwirtschaft handelt, da die Flurstücke diese Nutzungsart ausweisen und Windräder ggf. unter die Grundsteuer A fallen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team



Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall überprüft und der Bodenrichtwert wird abgerundet, an dieser Stelle liegt also kein Fehler in der Berechnung vor.

Sie können noch einmal mit dem Finanzamt Rücksprache halten, ob es sich in diesem Fall nicht eher um eine wirtschaftliche Einheit der Land- und Forstwirtschaft handelt, da die Flurstücke diese Nutzungsart ausweisen und Windräder ggf. unter die Grundsteuer A fallen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team