Sachwertverfahren bei Abbruchverpflichtung
Bei einem Geschäftsgebäude mit Kernsanierung und Abbruchverpflichtung ist der Gebäudewert mit Abbruchverpflichtung höher als der Wert ohne Abbruchverpflichtung. Das Finanzamt vergleicht beide Werte und setzt den niedrigeren an.
Die ursprüngliche Berechnung aus 09/2022 (die dem Mandanten ausgehändigt wurde) war viel zu niedrig, weil aufgrund eines (inzwischen behobenen) Programmfehlers nur der Mindestwert berücksichtigt wurde. Die heute zur Bescheidprüfung aktualisierte Berechnung ermittelt aber gar keinen Vergleichswert, sondern rechnet nur mit dem Gebäudewert mit Abbruchverpflichtung und kommt damit zu einem höheren Wert als das Finanzamt?
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für ihre Rückmeldung. wir haben den Vorgang geprüft und einen Fehler im Programm aufgetan.
Dieser wurde nun an die Entwicklung weitergeleitet und wird schnellstmöglich behoben. Sobald es Neuerungen zu dem Entwicklungsstand gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team