Steuer für steuerbefreite Gebäudefläche berechnet (Bayern)

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Hallo,

wie unten ersichtlich, sind von der 14.782 qm der Gebäudefläche die 14.379 qm von der Grundsteuerbefreit. Meiner Ansicht nach, darf dann der Äquivalenzbetrag nur auf Differenz von 385 qm angewendet werden (Sachverhalt: ein Klinikum ist steuerbefreit, nur ein Cafe mit Fläche von 385 qm ist steuerpflichtig). 

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Sophia GrundsteuerDigital
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David Patzke
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David Patzke
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 


Wir haben den Vorgang nun geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit behoben sein.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team