Nachfeststellung
Hallo,
muss für eine Nachfeststellung eine neue Feststellungserklärung angelegt werden, oder überschreibt man die vorhandene?
Hallo,
muss für eine Nachfeststellung eine neue Feststellungserklärung angelegt werden, oder überschreibt man die vorhandene?
Sehr geehrter Herr Meinecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für eine Nachfeststellung überschreibt man eine bestehende Feststellungserklärung ,andernfalls würde man eine neue Feststellungserklärung erstellen.
Bearbeiten Sie hierzu das Grundstück über die Feststellungserklärung und passen die Daten an. Danach haben Sie die Möglichkeit, die Feststellungserklärung erneut zu übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team