Übernahme der Einspruchsfrist aus der Bescheidprüfung

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Wenn Bescheide in einer Feststellungserklärung hochgeladen und dabei mit einer Frist versehen werden, tauchen die Einspruchsfristen in der Fristenübersicht auf.

Trägt man die Einspruchsfrist jedoch nicht nochmal manuell in der Feststellungserklärung nach, sind diese Erklärungen in keinem Reiter der Feststellungserklärungen (weder in "Bescheid erhalten" noch in "Einspruch") mehr sichtbar. Erst wenn die Frist manuell nachgetragen wird, tauchen sie wieder unter dem Reiter "Einspruch" auf.

Es wäre schön, wenn man die Einspruchsfristen bzw. das Datum des Bescheides direkt beim Hochladen der Bescheide eintragen MUSS. Und diese dann automatisch in die Feststellungserklärung übertragen werden, sodass die Feststellungserklärung direkt mit einer Einspruchsfrist (der aktuellsten Einspruchsfrist) versehen und die Übersicht der Feststellungserklärungen nicht unvollständig ist.


Vielen Dank im Voraus

System
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Sophia GrundsteuerDigital
  • Jetzt abstimmen

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vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.

Wir eröffnen die Abstimmung mit dem Status "Jetzt abstimmen" und wenn Ihr Beitrag genügend Stimmen erhält (mind. 5 Upvotes), geben wir ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es dann Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebe Community,

vielen Dank für Ihre Upvotes. 

Wir geben den Verbesserungsvorschlag nun zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.


Nach ausgiebiger Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass dieser leider nicht umgesetzt wird, da es auch Steuerberater gibt, die das Fristenmodul nicht nutzen, weil sie die Fristen anders festhalten. 


Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team