Übernahme der Einspruchsfrist aus der Bescheidprüfung
Wenn Bescheide in einer Feststellungserklärung hochgeladen und dabei mit einer Frist versehen werden, tauchen die Einspruchsfristen in der Fristenübersicht auf.
Trägt man die Einspruchsfrist jedoch nicht nochmal manuell in der Feststellungserklärung nach, sind diese Erklärungen in keinem Reiter der Feststellungserklärungen (weder in "Bescheid erhalten" noch in "Einspruch") mehr sichtbar. Erst wenn die Frist manuell nachgetragen wird, tauchen sie wieder unter dem Reiter "Einspruch" auf.
Es wäre schön, wenn man die Einspruchsfristen bzw. das Datum des Bescheides direkt beim Hochladen der Bescheide eintragen MUSS. Und diese dann automatisch in die Feststellungserklärung übertragen werden, sodass die Feststellungserklärung direkt mit einer Einspruchsfrist (der aktuellsten Einspruchsfrist) versehen und die Übersicht der Feststellungserklärungen nicht unvollständig ist.
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