Festellungserklärung Kategorie ändern

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Guten Tag,

ich habe zu zwei Erklärungen bereits die Bescheide erhalten und möchte die Feststellungserklärungen von der Kategorie " Freigabe angefordert" bzw. "Elster-Übermittlung" direkt in die Kategorie "Elster abgeschlossen" verschieben

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Zufriedenheit von bernd jansen vor 9 Monaten

Bitte schauen Sie noch mal in meine Antwort auf Ihre Antwort. Vielen Dank

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Jansen,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. 

Wir haben Ihren Fall noch einmal geprüft und beide Erklärungen wurden nicht bei uns im System übertragen, somit kann auch kein Bescheid vorliegen. 

Wurden die Erklärungen direkt über ELSTER oder eine anderen Software gemacht? Wenn ja, dann ist eine Bescheidprüfung in unseren Programm leider nicht möglich. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 


Um die Feststellungserklärung in die Kategorie "Elster abgeschlossen" zu verschieben, bitten wir Sie sich noch einmal durch den Freigabeprozess zu klicken und anstelle die Feststellungserklärung neu zu übertragen, nutzen Sie beim Status "Elster-Übermittlung" den Button "ELSTER-Überspringen", um die Übertragung zu überspringen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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bernd jansen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort, allerdings komme ich gar nicht in den Status "Elster-Übermittlung" im Freigabeprozess wird mir im Status Freigabe nur (unten) der Button "Per Elster an Finanzverwaltung übertragen" angeboten. Der Status "Elster-Übermittlung" ist zu diesem Zeitpunkt noch gelb-grau und kann auch nicht manuell ausgewählt werden. Was mache ich falsch?


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Jansen

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Jansen,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. 

Wir haben Ihren Fall noch einmal geprüft und beide Erklärungen wurden nicht bei uns im System übertragen, somit kann auch kein Bescheid vorliegen. 

Wurden die Erklärungen direkt über ELSTER oder eine anderen Software gemacht? Wenn ja, dann ist eine Bescheidprüfung in unseren Programm leider nicht möglich. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team