Berechnung Wert Grund und Boden mit zwei Bodenrichtwerten

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Guten Tag,

bei Aufteilung eines Grundstückes (zB teilweise Bauland, teilweise Gartenland) und damit zwei Bodenrichtwerten wird in der Steuerberechnung weiterhin der Durchschnitt der Bodenrichtwerte auf die gesamte Fläche angewendet. Dies ist nicht korrekt. Die entsprechende Teilfläche des Grundstücks muss mit dem jeweiligen BRW multipliziert werden, woraus sich dann der Wert des Grund und Boden ergibt. Die Berechnung führt aktuell zu unrichtigen Werten. Ich bitte um Anpassung. Herzlichen Dank! 

Fachlichkeit
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Sophia GrundsteuerDigital
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GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir hatten ursprünglich den gewichteten Bodenrichtwert für die Teilflächen genommen. Wir werden diesen weiterhin für den Umrechnungskoeffizienten verwenden, da uns nicht bekannt ist, in welchem Bodenrichtwert sich das Gebäude befindet.

Der bei Ihnen auftretende Fehler wird morgen oder übermorgen behoben sein, bitte versuchen Sie die Steuerberechnung dann erneut.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team