Kennzeichnung von Mustereinsprüchen
Liebes GrundsteuerDigital-Team,
über den Feststellungsverfahrenen der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbeträge im Bundesmodell (und teilweise in den Landesmodellen) schwebt ja die Frage der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Rechts. Insofern ist mit Verweis auf die Positionierung der Finanzbehörden auch in den Fällen, dass die Feststellungsbescheide mit dem jeweilig geltenden Recht übereinstimmen, gleichwohl der Rechtsbehelf und der Antrag auf Ruhe des Verfahrens / Zweckmäßigkeitsruhe geboten.
Nach meinem Verständnis kann man in GrundsteuerDigital aber nur zwischen Bescheid in Ordnung (mit der Erledigung der Feststellungserklärung (Status "abgeschlossen") oder Bescheid nicht in Ordnung / Einspruch (Status "Einspruch") unterscheiden.
Um die offenen Bescheide nachzuverfolgen wäre daher die Differenzierung in "Bescheid in Ordnung - keine Rechtsmittel"; "Bescheid in Ordnung - Rechtsmittel" und "Bescheid nicht in Ordnung - Einspruch" oder Ähnlichem wünschenswert.
Sehr geehrter Herr Ferdinand,
vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.
Wir geben diesen nun zur Überprüfung weiter an unsere Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie viel Glück und Gesundheit für 2024.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team