Anlegen von Fortschreibungen vor Übermittlung der Erklärung

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Hallo,

wie ist es möglich für Grundstücke mehrere Versionen anzulegen?

Es kommt natürlich mittlerweile vor, dass direkt die Erklärungen für mehrere Stichtage übermittelt werden müssen (Wert- und Artfortschreibungen).
Ist es korrekt, dass das jetzt erst nach erfolgter Elster Übertragung erfolgen kann? Muss ich tatsächlich dem Mandanten erst die 2022er Erklärung zur Freigabe, dann die 2023er Erklärung übersenden? 

Wenn sich die 2022er Erklärung im Status "Mandantenfreigabe anzufordern" befindet, sollte eine Anlage von den Fortschreibungen am Grundstück direkt möglich sein.


Übersehe ich hier etwas?

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Diercks,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ja, es ist korrekt, dass Änderungen an einem Grundstück erst im Änderungsmanagement angezeigt werden, wenn eine Erklärung im Status “ELSTER abgeschlossen” ist. Eine Änderung dieser Schrittabfolge wurde von uns geprüft und ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team