Rückfrage zu Mail v.27.3.2023

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Von wem kommt der Erlass vom 28.2.2024?

Sind die Ämter schon in der Lage Änderungsfälle nach 1.1.2022 zu bearbeiten?

Fachlichkeit
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Zönnchen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Erlasses vom 28. Februar 2024. Das Dokument trägt den Titel "Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder" und ist im Bundessteuerblatt 2024, Teil 1, auf Seite 236 zu finden.

In Bezug auf Ihre zweite Frage, ob die Ämter bereits in der Lage sind, Änderungsfälle nach dem 1. Januar 2022 zu bearbeiten, müssen wir bedauerlicherweise mitteilen, dass wir dazu keine konkrete Aussage treffen können.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team