Feststellungserklärung in Status Elster abgeschlossen ohne Elster Übermittlung

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Wenn eine Feststellungerklärung nachträglich korrigiert wird, obwohl diese bereits übermittelt war, bietet fino die Möglichkeit, diese mit „Elster überspringen“ wieder auf den Status „Elster abgeschlossen“ zu schieben.

Wurde die Feststellungserklärung jedoch noch nie ans Finanzamt übermittelt, lässt sich „Elster überspringen“ leider nicht anwählen. Man muss die Feststellungserklärung zuerst übermitteln, damit das System auf „Elster abgeschlossen“ springt.

Wenn Bescheide eingehen, zu denen es noch keine Feststellungserklärung gibt, wird nachträglich eine Feststellungserklärung erstellt, um den eingegangenen Bescheid dem Aktenzeichen zuordnen zu können. Um den Status „Elster abgeschlossen“ zu erhalten, muss jedoch die Feststellungserklärung übermittelt werden, obwohl das nicht mehr nötig ist. D.h., hier müssen Feststellungserklärungen aus rein technischen Gründen übermittelt werden. Zahlreiche Finanzämter beanstanden das bei uns, da sie eine Feststellungserklärung erhalten, obwohl bereits ein Bescheid vorhanden ist.

Es wär also sehr hilfreich, wenn man „Elster überspringen“ wählen könnte, auch wenn noch keine Feststellungserklärung ans Finanzamt übermittelt wurde.

System Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.


In GrundsteuerDigital haben Sie seit einiger Zeit die Möglichkeit eine ELSTER-Nachricht in Form von einem Einspruch, einer Fristverlängerung, einer Belegnachreichung oder einer sonstigen Nachricht für Ihre/n Mandant/in zu versenden, ohne die Feststellungserklärung vorab über unsere Plattform übermittelt zu haben. 

Bei der Anlage der Feststellungserklärung kann nun unter „Grund der Feststellung"  „Feststellung ohne vorherige Deklaration“ ausgewählt werden, um eine direkte Übermittlung zu überspringen und somit nur noch die Bescheidprüfung durchzuführen und ggf. einen Einspruch einzulegen.

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Bitte beachten Sie, dass das Grundstück für diesen Prozess bereits angelegt sein muss.

Gerne verlinken wir Ihnen den ausführlichen Hilfecenter-Beitrag zu diesem Thema: 

Einspruch & weitere ELSTER-Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team