ELSTER-Prüfung Wertfortschreibung 01.01.2024

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Hallo, 

ich möchte eine Wertfortschreibung zum 01.01.2024 im Bundesmodell abgeben. Ich habe eine zweite Feststellung angelegt und den Grund der Feststellung und das Jahr 2024 entsprechend gewählt. In der Elster-Prüfung erhalte ich den Fehler E7401311 "auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden". Ein Freizeichnungsdokument kann ich ausgeben, aber keine Steuerberechnung. Ich finde keinen Eingabefehler. Für eine Unterstützung wäre ich dankbar. 

Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihnen ein Anleitungsvideo aufgenommen: Aufnahme #52.mp4

Über das Zahnrad muss innerhalb der Feststellungserklärung eingestellt werden, gegen welchen Feststellungsgrund & -zeitpunkt validiert werden soll.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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özlem tasci
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihnen ein Anleitungsvideo aufgenommen: Aufnahme #52.mp4

Über das Zahnrad muss innerhalb der Feststellungserklärung eingestellt werden, gegen welchen Feststellungsgrund & -zeitpunkt validiert werden soll.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Anleitung! 

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mike burow

Guten Tag ,

Die Steuerberechnung weist keine Prüfung der Wertfortschreibungsgrenzen aus?
Für den Bereich der luf Betriebe ist ein Flurstück zugegengen, welches nach den gesetzlichen Vorgaben die Wertgrenzen für eine Fortschreibung nicht erfüllt...

Leider geht das aus meiner Berechnung hier nicht hervor.

Habe ich eine Einstellung übersehen?

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Sehr geehrter Herr Burow,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Aktuell bieten wir  §222 BewG nicht in unserem Programm an. Gerne nehmen wir Ihren Beitrag zur Wertfortschreibung als Idee/Verbesserungsvorschlag an und prüfen diesen nun intern.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und wünschen Ihnen frohe Festtage, einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie viel Glück und Gesundheit für 2025.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team