Stichtag Verwaltungsakt unter Einspruch
Hallo zusammen,
es wäre schön, wenn bei einem Einspruch der Stichtag des Verwaltungsaktes, auf den man sich bezieht, selbst eingetragen werden könnte.
Mein Anliegen betrifft die Fälle, in denen das Finanzamt Art- oder Wertfortschreibungen von Amts wegen erlässt. Der Weg über eine "Feststellung ohne vorherige Deklaration" ist hier weniger praktisch, da dann die Erklärung und die Vorbescheide und die Notizen bei der anderen Feststellungserklärung hinterlegt sind. Wenn ich aber den Einspruch über die ursprüngliche Feststellungserklärung übermittle, steht bei Stichtag des Verwaltungsaktes 1.1.22 - die Feststellung des FA bezieht sich aber auf den 1.1.26
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihren Verbesserungsvorschlag.
Wir prüfen Ihr Anliegen aktuell intern und schauen uns an, inwieweit hier eine Anpassung möglich ist. Sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen, melden wir uns wieder bei Ihnen.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team