Angabe Grundbuchblatt
bei den ganzen Problemen auch eher eine unbedeutendere Anmerkung:
Wir geben immer, wie angefragt, das Grundbuchblatt an.
Auf dem Entwurf der Feststellungserklärung steht das aber mMn. nicht drauf.
Wieso wird dann überhaupt nach dem Grundbuchblatt gefragt?
Ich habe hier (in Niedersachsen) in jeder Erklärung zu jedem Grundstück den Hinweis, dass das Grundbuchblatt nicht angegeben ist. Das amtliche Formular sieht diese Angabe vor. Eingegeben ist es auch. Aber leider erscheint es nicht auf dem Freizeichnungsdokument.