Eigentümerdaten auf Mandantenebene erfassen
Bei Grundstücksgemeinschaften ist die Angabe der Eigentümer erforderlich. Wenn es sich um dieselbe "Grundstücksgemeinschaft" (geht eigentlich nur bei Erbengemeinschaften und bei Personengesellschaften; eine Bruchteilsgemeinschaft bezieht sich dagegen rechtlich m. E. immer nur auf 1 Grundstück) handelt, sollte sie ja auch als eigener Mandant angelegt sein.
Es ist schon ärgerlich genug, dass die Daten der Erben/Gesellschafter überhaupt eingegeben werden müssen und nicht von DATEV importiert werden können (weil die Basisdaten Online ja nur die Mandantendaten, aber nicht die übrigen verknüpften Adressaten bereitstellen, soweit ich weiß).
Es ist schon ärgerlich genug, dass die Daten der Erben/Gesellschafter überhaupt eingegeben werden müssen und nicht von DATEV importiert werden können (weil die Basisdaten Online ja nur die Mandantendaten, aber nicht die übrigen verknüpften Adressaten bereitstellen, soweit ich weiß).
Es muss aber möglich sein, dass die Daten zu den Eigentümern beim Mandanten erfasst werden. Anderenfalls muss ich bei JEDEM GRUNDSTÜCK ja alle Daten der Gesellschafter erneut eingeben. Ich hatte eine Gesellschaft mit 5 Gesellschaftern, davon zwei minderjährig mit gesetzlichem Vertreter; die Gesellschaft hatte 7 Grundstücke! Folge: Ich hätte 35 mal die Daten zu den Gesellschaftern eingeben müssen...
Ich habe habe dann alle Grundstücke gelöscht und die Grundstücke dupliziert; die Eingabe der Grundstücksdaten war weniger aufwendig.
Würden die Daten der Gesellschafter zentral bei den Mandantendaten erfasst, wären sie dagegen einfach bei jedem Grundstück vorhanden!