Teilweise Steuerbefreiung Niedersachsen

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Die Erfassung eines Grundstücks mit einer teilweise Steuerbefreiung ist im Niedersachsen-Modell nicht möglich. Gleiches gilt im übrigen auch für ein Grundstück, das teilweise mit einem Denkmal bebaut ist.

Basis -> teilweise Steuerbefreiung mit "ja" angemarkert

Befreiung/Vergünstigung -> nichts angegeben, da nur ein Teil befreit ist

Gebäude(-teile) -> beim betreffenden Gebäudeteil wurden die befreiten qm unter "Befreiung 1" erfasst.

Meldung bei Elster-Prüfung:

  • Sie haben auf dem Hauptvordruck angegeben, dass für den gesamten oder teilweisen Grundbesitz die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung und/oder die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl vorliegen. Es wurden aber keine diesbezüglichen Angaben zur Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung auf der Anlage Grundstück beziehungsweise der Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt.

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GrundsteuerDigital
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dr. d. stiebing

Ich habe dieses Problem der teilweisen Steuerfreiheit (abgrenzter Teil) auch im Bundesmodell in mehreren Objekten - eine Lösung, wie ich in dieses Feld eingeben kann, fehlt mir leider noch immer...