Unbebautes Grundstück - kann nicht berechnet werden, weil Mietniveau nicht ermittelt werden kann

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Für die Berechnung eines unbebauten Grundstücks sind grundsätzlich nur Fläche x Bodenrichtwert zu berücksichtigen. Hier ist die Nachfrage nach einer Gemeinde zur Ermittlung des Mietniveaus nicht notwendig und irreführend, da dieses für die Berechnung keine Rolle spielt.