Steuerberechnung

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler
Sachverhalt: Wohngrundstück Baujahr EinFamH 1989, Wohnfläche 116 qm, Nordrhein-Westfalen
Ansatz der monatlichen Nettokaltmiete/Wohnfläche in qm in Steuerberechnung 6,19 €/qm.
Sind lt. Anlage 39 zu § 254 BewG nicht richtigerweise 6,88 €/qm anzusetzen?