Abruf Liegenschaftsinformationen

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Hallo zusammen,

für 2,50€ kann man Liegenschaftsinformationen abrufen. Diesen Service haben wir gerne in Anspruch genommen, da unsere sehr alte Mandantin keine Unterlagen finden kann. Allerdings wurde das Grundbuchblatt nicht abgerufen und wird auch nicht abgerufen, soweit ich Ihre Informationen verstehe.

Allerdings kann die Feststellungserklärung nicht ohne Grundbuchblatt versendet werden. Also müssen wir jetzt doch einen Grundbuchauszug anfordern. Was bringt uns dann der Abruf der Liegenschaftsinformationen, wenn die Angaben nicht vollständig abgerufen werden können?

Mit freundlichen Grüßen

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tino petersen

Hallo, 

was beinhalten denn die Liegenschaftsinformationen? Wir haben meist den teureren Grundbuchauszug bestellt.

Mit freundlichen Grüßen

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Stefanie Zimmermann

Nicht in allen Bundesländern ist das Grundbuchblatt zwingend anzugeben. Wir haben z.B. mit BW die Erfahrung gemacht, dass es nicht zwingend eingetragen werden muss, in NRW hingegen schon.

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Stefanie Zimmermann
Quote from tino petersen

Hallo, 

was beinhalten denn die Liegenschaftsinformationen? Wir haben meist den teureren Grundbuchauszug bestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Die Angaben zum Flurstück (Flur(nummer), Zähler, Nenner), qm-Zahl, mit Glück auch den Bodenrichtwert.

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GrundsteuerDigital

Hallo Herr Klein,

grundsätzlich haben wir darauf geachtet, dass Sie den Liegenschaftsservice natürlich nur nutzen können/sollten, wenn Sie dann nicht danach noch einen Auszug bestellen müssen. Das wäre ja absurd 🤕.


Vielleicht hat sich das Thema schon geklärt. Wenn nein, schildern Sie uns bitte den konkreten Fall per E-Mail an highprio@grundsteuer-digital.de. 👌


Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

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GrundsteuerDigital
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marina pandur-heinecke

Mein Abruf der Liegenschaftsinformationen funktioniert leider nicht mehr.