Vollständigkeitserklärung

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Wir bieten Ihnen auf unserer Plattform eine vorformulierte Vollständigkeitserklärung an. Diese können Sie bei Bedarf Ihren Mandanten bei der Freigabe einer Deklaration zur Unterschrift anzeigen lassen. Der Inhalt lässt sich individuell anpassen und auch leeren, wenn Sie bspw. keine Vollständigkeitserklärung von der Mandantschaft wünschen.

Die Anpassungen dazu können Sie auf der Plattform in den Systemeinstellungen unter dem Reiter „Mandantenportal“ vornehmen. Mit dem Setzen des Häkchens aktivieren Sie die Funktion und können sofort Ihre Änderungen in der Vorlage vornehmen.

Hier finden Sie unseren Hilfecenter-Beitrag.

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Duplikate 2
Vollständigkeitserklärung - Kontrolldruck

Wie können wir den Text der Vollständigkeitserklärung anpassen? 

Vollständigkeitserklärung nicht individualisierbar

Die Vollständigkeitserklärung verweist auf die AGB für Steuerberater. Wenn diese nicht verwendet werden wie in unserem Fall (AGB für Wirtschaftsprüfer) kann die Erklärung nicht verwendet werden. Und auch die Freigabe durch den Mandanten nicht, da diese daran gekoppelt ist.

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matthias faas
Wir haben das selbe Thema wie Herr Müller mit den AGB. Wir sind eine Wirtschaftsprüfungskanzlei und können somit nicht die AGB für Steuerberater verwenden. Aus diesem Grund ist es für uns nicht möglich die Freigabe bei Mandanten einzuholen. Solange dies nicht behoben ist, können wir deshalb keine Erklärungen erstellen und die Softwärelösung somit nicht zweckgemäß verwenden. Wir bitten um schnelle Abhilfe. Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße

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m. ropers

Ja, es wäre schön, wenn es diese Funktion geben würde. Aber ich kann die VE weder einsehen, noch verhindern, dass der Mandant das Dokument über das Mandantenportal erhält. Es ist ein standardisiertes Dokument.

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jens dammann

Dann müsste ich die doch aber eigentlich auch zusammen mit dem Freizeichnungsdokument ausdrucken können?  Das Mandantenportal verwenden wir nicht, weil es mehr Fragen bei den Mandanten aufwirft, als es hilfreich bei der Bearbeitung ist. 

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m. ropers

Bisher konnten wir die nur über einen Testfall im Mandantenportal einsehen, wenn dieser die Erklärung freizeichnet, dann erscheint die VE und diese muss dann auch unterzeichnet werden. Aus Kanzlei-Sicht habe ich bisher keine Einsicht und Änderungsmöglichkeit gefunden.

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jens dammann

Wo gibt es denn diese Vollständigkeitserklärung?