Tiefgaragenplatz als gesonderte wirtschaftliche Einheit

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Ein TG Platz zu einer ETW wird als gesonderte wirtschaftliche Einheit geführt. Hier muss eine Erfassung unter Wohnungseigentum möglich sein, damit die Pauschale von EUR 35 in Ansatz kommen kann.

Diese Erfassung ist zur Zeit nicht möglich. Bei der Validierung kommt der Fehlerhinweis, dass auch eine Wohnung zu erfassen ist.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Wietzke,

vielen dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen.Die User in diesem Beitrag haben vollkommen Recht: Die von Ihnen gewünschte Erfassung ist auch in Elster nicht möglich, kann aber über "Ergänzende Angaben" erfolgen.

Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Wolfgang Bischoff

In welchem Bundesland ist der Fall?

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christensen

Grundsätzlich wäre es schon gut, wenn jemand helfen möchte und deswegen Fragen stellt - auch zu antworten :-)

Eine solche von Ihnen gewünschte Erfassung ist auch bei ELSTER nicht möglich (also nur TG ohne Gebäude). Es bleibt keine andere Möglichkeit als beim Bundesmodell das als Teileigentum mit der Gebäudeart Tiefgarage, Baujahr, Gesamtfläche , Nutzfläche und Eigentumsanteil zu erfassen.

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A. Ebert

Dafür soll laut Finanzamt das Feld "Ergänzende Angaben" verwendet werden. Darin den Verweis auf das EW-Aktenzeichen der Wohnung und den Hinweis, dass beides eine wirtschaftliche Einheit ist.

Sollte es keine wirtschaftliche Einheit sein, dann dürfte die Pauschale m.M.n. nicht greifen (siehe vorheriger Kommentar).

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christensen

Gute Lösung @A.Ebert

Wichtig wäre nur bei dem zu erwarteten Grundsteuerwertbescheid für die Wohnung - bei Nichtberücksichtigung der TG - Einspruch einzulegen und natürlich bei einer Sachwertberechnung TG - dann ebenfalls Einspruch einzulegen. Da werden wir noch einiges zu tun bekommen :-)

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Wietzke,

vielen dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen.Die User in diesem Beitrag haben vollkommen Recht: Die von Ihnen gewünschte Erfassung ist auch in Elster nicht möglich, kann aber über "Ergänzende Angaben" erfolgen.

Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team