elektronischer Empfang der Bescheiddaten in Niedersachsen ohne Empfangsvollmacht?
In Niedersachsen erklärt sich der Mandant in dem Freizeichnungsdokument unter dem Hinweis zur Authentifizierung damit einverstanden, dass dem Datenübermittler die Bescheiddaten zum erstmaligen Bescheid zur elektronischen Abholung bereitgestellt werden. Bedeutet dies nun, dass ich auf die Empfangsvollmacht verzichten kann und den Bescheid in Papierform dem Mandanten direkt empfangen lassen könnte und trotzdem würden die Daten elektronisch in fino eingespielt werden? Ein solches Vorgehen würde die Abläufe erheblich vereinfachen.
Leider ist seitens ELSTER kein elektronischer Rückkanal für Bescheide vorgesehen 😢
Wir hätten dies auch sehr gerne.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -