Zweifamilienhaus NRW

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Eine Wohnung wird als Wohnung genutzt, die weitere Wohnung als gewerblich genutzte Bürofläche. Nutzungsfläche lässt sich nicht eingeben. Wie müssen in diesem Fall die Daten erfasst werden?

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Lieber User,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem Punkt den Sie ansprechen, handelt es sich um ein steuerfachliches Thema. Um das Thema für alle in der Community sichtbar zu machen, stellen wir Ihren Beitrag auf „Fachliche Frage“ um. Kleiner Hinweis: Hier können wir nicht mitmoderieren, weil wir keine ausgebildeteten Steuerberater sind.

Vielen Dank für Ihr Verständis.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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christensen

Bitte sich mit § 249 BewG befassen. Entweder nach Absatz 3 Zweifamilienhaus oder nach Absatz 8 gemischt genutztes Grundstück

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hagen gernhardt
Quote from christensen

Bitte sich mit § 249 BewG befassen. Entweder nach Absatz 3 Zweifamilienhaus oder nach Absatz 8 gemischt genutztes Grundstück

Da es an sich ein Zweifamilienhaus ist, bleibt es das auch, selbst wenn die Hälfte gewerblich genutzt wird, solange die Eigenart nicht wesentlich beeinträchtigt wird, wovon ich jetzt mal ausgehe.

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hagen gernhardt

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da sich das Zweifamilienhaus nicht ändert, die Wohn- und Nutzfläche zusammen rechnen, so als wenn es selbst genutzt wird oder an privat vermietet. Eine andere Möglichkeit ist mir in dem Fall nicht bekannt. Bei einem gemischtgenutzten Grundstück wäre das etwas anderes, das ist es aber in deinem Fall nicht. MFG

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kuno friedrich

Ich habe ein ähnliches Problem. Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus und die Geschäftsräume stehen langfristig leer. Eine Wohnung größer 160 qm. Die Geschäftsräume sind kleiner 50%. Bei grammatischer Auslegung des Gesetzeswortlautes Überschrift 7. Abschnitt des BewG, § 249 Abs. 3 BewG wäre dieses Objekt zum 01.01.2022 für meine Begriffe als 1 Familienhaus auszulegen. Schaun mer mal, das das FA dazu sagt.

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hagen gernhardt
Quote from christensen

Bitte sich mit § 249 BewG befassen. Entweder nach Absatz 3 Zweifamilienhaus oder nach Absatz 8 gemischt genutztes Grundstück

Absatz 3 steht:

Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Also wenn eine Wohnung zum wohnen genutzt wird und eine betrieblich, bleibt es laut dem oben genannanten Absatz 3 doch ein ZFH oder entgeht mir hier gerade was?

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Julianna-GrundsteuerDigital
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