Archivieren in dem Bereich ELSTER abgeschlossen

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Was bedeutet diese Funktion?

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GrundsteuerDigital

Archivieren bedeutet, dass die Feststellungserklärung vollständig abgeschlossen ist. Sprich, Sie haben einen Bescheid erhalten, geprüft und alles rund um den Vorgang ist abgeschlossen. Archivierte Erklärungen können nicht mehr verändert werden.

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r. weber

Da würde mich jetzt interessieren, ob diese Aussage auch der Realität entspricht, also z.B. dass schon ein Bescheid der Finanzverwaltung eingetroffen ist und dass er den Steuerberechnungen von GrundsteuerDigital bzw. den eigenen Berechnungen entspricht

Bei mir stehen in der Spalte "ELSTER abgeschlossen" zwar schon einige Feststellungserklärungen, aber noch keine einzige Feststellungserklärung in der Spalte "Bescheid erhalten"

Insofern würde ich hier leise Zweifel anmelden bei der o.g. Aussage bzgl. "Bescheid erhalten", "Bescheid geprüft", "Abgeschlossen" etc. 

Evtl. taucht aber auch der Button "Archivieren" erst auf, wenn der Bescheid bereits eingetroffen ist

Ich kann den Button "Archivieren" nämlich nirgends sehen, will aber nicht ausschließen, dass er sich noch vor mir versteckt

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GrundsteuerDigital

Das System verschiebt keine Erklärungen automatisch in "Bescheid erhalten", denn es gibt leider seitens ELSTER keinen technischen Rückkanal wie z.B. bei der Einkommenssteuer. Die Bescheide kommen postalisch und müssen gescanned werden.

Wenn Sie also einen Bescheid vom FA erhalten haben, kommen Sie im Workflow weiter und die Archivierung ist dann nach Prüfung des Bescheids möglich. Im Menü links unter Feststellungserklärungen können Sie den Prozessfortschritt analog dazu erkennen. Archiv ist der letzte Untermenüpunkt, folglich also der letzte Prozessschritt.


Einen schönen Sonntag wünschen wir Ihnen.

- Ihr GrunsteuerDigital Team -