Bundesmodell teilweise Vergünstigung Denkmalschutz bei mehreren Gebäuden / Gebäudeteilen

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Im Fall handelt es sich um ein bebautes Geschäftsgrundstück mit 1 Flurnummer aber mit 5 Gebäuden (unterschiedliche Gebäudearten, Baujahre, Denkmalschutz), bei dem das Sachwertverfahren im Bundesmodell anzuwenden ist.

In solchen Fällen gab es ohne Denkmalschutz verschiedene Probleme bei der Steuerberechnung, bei der Werte mehrfach (mit der Anzahl der Gebäude, hier also fünffach) einkalkuliert waren. Das war insbesondere der Bodenwert und zeitweise wurde vermutlich auch die richtige Wertzahl aus der Tabelle gezogen, allerdings auch multipliziert (hier wieder fünffach).

Seit heute ist die Berechnung ohne die anteilige Vergünstigung für den Denkmalschutz aus meiner Sicht korrekt.

Beim Denkmalschutz ist aber offenbar noch der gleiche "Konstruktionsfehler" implementiert.

Bei nur anteiliger Vergünstigung muss ein Aufteilungsmaßstab gefunden werden.

Ich habe dazu nichts belastbares gefunden, es kämen wohl grundsätzlich die Gebäudeflächen oder die Gebäudesachwerte in Betracht.


Wie gerechnet wird, erscheint mir nach Vergleich mit einem einfach gehaltenen Parallel-Beispiel und Rückrechnung ausgehend von den berechneten Werten klar.

Demnach dürfte man sich für den Sachwert als Aufteilungsmaßstab entschieden haben.

Allerdings wird für jedes Gebäude mit Denkmalschutz der volle Bodenwert mit eingerechnet (also wieder mehrfach), was die Aufteilung zugunsten der Gebäude mit Denkmalschutz in ungeahnte Höhen verschiebt. Schlussendlich haben die Gebäude mit Denkmalschutz in meinem Fall zusammen sogar höhere anteilige Steuermessbeträge für die Berechnung der Aufteilung als das Gesamtobjekt tatsächlich insgesamt hat.

Dabei würde man den Bodenwert für die Aufteilung überhaupt nicht benötigen.

Hinzu kommt ein zweiter Effekt daraus, dass für die Denkmalschutzvergünstigung mit 25% statt 10% gerechnet wird.

Das Aufteilungsproblem dürfte so vielleicht schwierig nachvollziehbar sein. Wenn ich hier noch Informationen / Daten nachreichen kann, mache ich das gerne.

Die Korrektur auf 10% Vergünstigung in Denkmalschutzfällen sollte allerdings leicht behebbar sein.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Ernstberger,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital