Ein Aktenzeichen und mehrere Flurstücksnummern
In Thüringen wurden vom Finanzamt Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärung verschickt, bei denen unter einem Aktenzeichen mehrere Flurstücks-Nummern (z.B. 10 Stück) aufgeführt sind. Muss nun eine Erklärung abgegeben werden, in der alle (z.B. 10) Flurstücke erfasst werden oder muss für jede Flurstücks-Nr. eine einzelne Erklärung (also 10 Stück) abgeben werden?
Für jedes Az ist eine Feststellungserklärung abzugeben. Wenn zu diesem Az 10 Grundstücke gehören, sind diese in der Erklärung zu erfassen.