Teilweise Grundsteuerbefreiung

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Sachverhalt (B A Y E R N):

Ein zu einer wirtschaftlichen Einheit (EFH) gehörender Weg (eigenes FlSt.) ist gem. § 4 Nr. 3 lit. a GrStG grundsteuerbefreit ("Öffentlicher Verkehr").

Vorgehensweise:

Basis:

Image 250

Anlage Befreiung / Vergünstigung:

Image 251

Image 252

Problem:

Die Steuerberechnung spuckt nun einen  N E G A T I V E N  GrSt-Messbetrag (bspw. -100,00 €) aus.

Alternative:

Wenn ich auf der Anlage "Befreiung / Vergünstigung" die oberste Zeile nicht ausfülle, sonder nur "Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke", erscheint folgende Fehlermeldung:

Image 253


Handelt es sich um einen Fehler oder eine falsche Vorgehensweise meinserseits?

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Haug,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Feld “Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke” ist mittlerweile ausgegraut, da es in Bayern nicht erforderlich ist. Unser Programm richtet sich nach den Elstervorgaben im jeweiligen Bundesland. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen brauchen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater o.ä.. Des Weiteren werden Fehler im Programm bzgl. der Steuerberechnung von uns behoben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Haug,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Feld “Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke” ist mittlerweile ausgegraut, da es in Bayern nicht erforderlich ist. Unser Programm richtet sich nach den Elstervorgaben im jeweiligen Bundesland. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen brauchen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater o.ä.. Des Weiteren werden Fehler im Programm bzgl. der Steuerberechnung von uns behoben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team