Erlassmöglichkeiten Bayern
Art. 8 BayGrStG
Erweiterter Erlass
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(2) Ein Fall des Abs. 1 Satz 1 kann insbesondere vorliegen bei wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens,
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2. wenn die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes überschritten ist oder
Wie kann ich dem Programm sagen, dass das Gebäude schon sehr alt ist um diese Erlassmöglichkeit in Anspruch zu nehmen?