Grundstücksart

Avatar
  • aktualisiert
  • Diskussion (unmoderiert)

Unter welcher Grundstücksart würde am eine Jagdhütte eintragen. Eine Jagdhütte ist keine Wochenendhaus. Ich habe bisher nichts passendes gefunden. Vielleicht hat jemand auch einen Mandanten mit Jagdhütte und kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.

Avatar
GrundsteuerDigital
  • Diskussion (unmoderiert)
Avatar
D_T

Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber die Jagdhütte zählt zu den sonstigen bebauten Grundstücken.

Und da sie ja nicht zu Wohnzwecken dient, sollte die Fläche als Nutzfläche zu erklären sein!