Steuerberechnung

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Bei meinem Wohngebäude habe ich 115 m² Wohnfläche und 51 m² Nutzfläche eingetragen. In der Steuerberechnung taucht nur die Hälfte der Nutzfläche auf und die Wohnfläche wird gänzlich unterschlagen. Ist dies korrekt? Ausgerechnet dieser Fall wurde so bereits an das Finanzamt übermittelt. Ich habe daher die Nutzfläche gestrichen und die Wohnfläche auf 166 m² erhöht, obwohl ich mir nicht sicher bin.

Sollte möglichst rasch geklärt werden, da die Software sehr gewöhnungsbedürftig ist und den Versprechungen der fino und auch der DATEV nicht gerecht wird.

Bedienung
Pinned replies
Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Heinz, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall geprüft und 

konnten keinen Fehler in der Erklärung entdecken. Im Bayrischen Modell wird die Steuermesszahl auf den Flächenbetrag/Äquivalenzbetrag (Grundfläche * 0,5) des Gebäudes angewandt, deshalb die Hälfte der Fläche.

Gegebenenfalls können Sie sich mal das FAQ Grundsteuer in Bayern angucken, da es sich in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht um eine Nutzfläche handelt und es ist Bayern einen Freibetrag und keine Freigrenze gibt.

Wir hoffen wir konnten weiterhelfen und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team


Avatar

Sehr geehrter Herr Heinz, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Ihren Fall weiter zu prüfen bräuchten wir mehr Informationen. Um welches Bundesland handelt es sich? 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team 

Avatar
aigner heinz

Es handelt sich um das Bundesland Bayern

Avatar
christensen

Was ist das für eine Nutzfläche? Ist das Gartenhaus oder Garage, die als eigenes Gebäude unter Abzug der Freiflächen zu erfassen wären?

Avatar
aigner heinz

Die Nutzfläche ist die Fläche der früheren Steuerkanzlei, die sich im Haus befand und derzeit noch als Homeoffice genutzt wird

Avatar
aigner heinz

Hallo Frau Tabery,

Kundennummer: GStB-39925804

Mandantennummer: 2

FlurstücksNr. 1201/2

Der Fall wurde zwischenzeitlich bereits übermittelt. Ich werde ihn aber ändern, sobald ich mehr weiß

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Aigner

Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Heinz, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall geprüft und 

konnten keinen Fehler in der Erklärung entdecken. Im Bayrischen Modell wird die Steuermesszahl auf den Flächenbetrag/Äquivalenzbetrag (Grundfläche * 0,5) des Gebäudes angewandt, deshalb die Hälfte der Fläche.

Gegebenenfalls können Sie sich mal das FAQ Grundsteuer in Bayern angucken, da es sich in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht um eine Nutzfläche handelt und es ist Bayern einen Freibetrag und keine Freigrenze gibt.

Wir hoffen wir konnten weiterhelfen und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team