Mandantenfreigabe

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Da die Mandantenfreigabe ein absolute Katastrophe ist frage ich mich wie ich die Steuererklärungen Elstern kann ohne die Mandantenfreigabe über das Portal zu erhalten. Bei der Anfrage des Login Codes steht man habe jetzt 5 Minuten Zeit, der Code kommt aber oft gar nicht oder erste sehr viel später, dann ist der Link nicht mehr gültig. Ich möchte jetzt dazu über gehen, den Mandanten den Entwurf des Elsterprotokoll per Post zuzusenden. Wie kann ich, ohne Mandantenfreigabe, die Steuererklärung für Elster bereit stellen.

System Bedienung
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Dennis Wernicke

Hallo Frau Jäkel,

nach meinem Kenntnisstand kommen Sie ohne existierende Freigabe, bzw. der Bestätigung dass diese vorliegt, nur bis zum Status Mandantenfreigabe.

Warum wollen Sie ohne Freigabe die Erklärung für Elster bereitstellen wollen oder habe ich Sie falsch verstanden?

Wenn Sie auf Feststellungserklärung gehen, sollte die Erklärung ja als Entwurf gespeichert sein. Wenn Sie nun, nach Erhalt der unterzeichneten Freigabe, auf "Daten sind vollständig" klicken, können Sie die Erklärung zur Übermittlung bereitstellen.


Wenn die Kanzleifreigabe angehakt ist und die Mandantenfreigabe jedoch noch nicht bestätigt ist, können Sie dies unten nachholen.




Sobald Sie bestätigen, dass die Freigabe vorliegt (Kanzlei und Mandant) können Sie theoretisch auch übermitteln.


Es würde mich wundern, wenn Sie die Freigabe des Mdt. nicht bestätigen können weil dieser per Benutzerportal zur Freigabe gebeten wurde. 

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Birgit Jäkel
Quote from Dennis Wernicke

Hallo Frau Jäkel,

nach meinem Kenntnisstand kommen Sie ohne existierende Freigabe, bzw. der Bestätigung dass diese vorliegt, nur bis zum Status Mandantenfreigabe.

Warum wollen Sie ohne Freigabe die Erklärung für Elster bereitstellen wollen oder habe ich Sie falsch verstanden?

Wenn Sie auf Feststellungserklärung gehen, sollte die Erklärung ja als Entwurf gespeichert sein. Wenn Sie nun, nach Erhalt der unterzeichneten Freigabe, auf "Daten sind vollständig" klicken, können Sie die Erklärung zur Übermittlung bereitstellen.


Wenn die Kanzleifreigabe angehakt ist und die Mandantenfreigabe jedoch noch nicht bestätigt ist, können Sie dies unten nachholen.




Sobald Sie bestätigen, dass die Freigabe vorliegt (Kanzlei und Mandant) können Sie theoretisch auch übermitteln.


Es würde mich wundern, wenn Sie die Freigabe des Mdt. nicht bestätigen können weil dieser per Benutzerportal zur Freigabe gebeten wurde. 

Lieber Herr Wernicke,

vielen Dank für die Mühe die Sie sich gemacht haben. Soweit auch alles klar. Was mache ich aber mit den 80-90jährigen Mandanten die in echt keine Email Adresse haben und mir die Mandantenfreigabe deswegen Digital nicht erteilen können? Das war der Hintergrund. Ich kann ja nicht meine Mail-Adresse nehmen und das für den Mandanten freigeben. Wenn ich das jetzt auch drucken könnte und den Mandanten dann per Post senden könnte wäre das in solchen Fällen sehr hilfreich.

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chelsea sanner

Guten Morgen Frau Jäkel, 

wir stellen unseren Mandaten die Freizeichnungserklärung, die man in der Feststellungserklärung herunterladen kann zur Verfügung. Hier steht leider Entwurf drüber und in manchen Bundesländern ist sie wohl auch nicht ganz ausgereift. Für uns in RLP reicht es aber. Die älteren Mandanten haben etwas in der Hand und sind glücklich.

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Dennis Wernicke

Liebe Frau Jäkel,

wenn Sie die Mandantenfreigabe nicht über das Portal erhalten wollen. Gehen Sie bei Feststellungserklärungen, die vom Status her weiter als "Entwurf" sind (Vollständig, Kanzleifreigabe) zurück auf "Entwurf". Nutzen Sie dafür den Button "Erklärung überarbeiten", dann befinden Sie sich auf Entwurf und können dann das Freizeichnungsdokument ausdrucken und unterzeichnen lassen. Das funktioniert dann auch bei 80+.

:-)




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Birgit Jäkel
Quote from Dennis Wernicke

Liebe Frau Jäkel,

wenn Sie die Mandantenfreigabe nicht über das Portal erhalten wollen. Gehen Sie bei Feststellungserklärungen, die vom Status her weiter als "Entwurf" sind (Vollständig, Kanzleifreigabe) zurück auf "Entwurf". Nutzen Sie dafür den Button "Erklärung überarbeiten", dann befinden Sie sich auf Entwurf und können dann das Freizeichnungsdokument ausdrucken und unterzeichnen lassen. Das funktioniert dann auch bei 80+.

:-)




Dann war ich hier doch auf dem Richtigen Weg. Ich dachte das es so nicht ausreicht für 80+. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühre.