Mandantenfreigabe
Da die Mandantenfreigabe ein absolute Katastrophe ist frage ich mich wie ich die Steuererklärungen Elstern kann ohne die Mandantenfreigabe über das Portal zu erhalten. Bei der Anfrage des Login Codes steht man habe jetzt 5 Minuten Zeit, der Code kommt aber oft gar nicht oder erste sehr viel später, dann ist der Link nicht mehr gültig. Ich möchte jetzt dazu über gehen, den Mandanten den Entwurf des Elsterprotokoll per Post zuzusenden. Wie kann ich, ohne Mandantenfreigabe, die Steuererklärung für Elster bereit stellen.
Hallo Frau Jäkel,
nach meinem Kenntnisstand kommen Sie ohne existierende Freigabe, bzw. der Bestätigung dass diese vorliegt, nur bis zum Status Mandantenfreigabe.
Warum wollen Sie ohne Freigabe die Erklärung für Elster bereitstellen wollen oder habe ich Sie falsch verstanden?
Wenn Sie auf Feststellungserklärung gehen, sollte die Erklärung ja als Entwurf gespeichert sein. Wenn Sie nun, nach Erhalt der unterzeichneten Freigabe, auf "Daten sind vollständig" klicken, können Sie die Erklärung zur Übermittlung bereitstellen.
Wenn die Kanzleifreigabe angehakt ist und die Mandantenfreigabe jedoch noch nicht bestätigt ist, können Sie dies unten nachholen.
Sobald Sie bestätigen, dass die Freigabe vorliegt (Kanzlei und Mandant) können Sie theoretisch auch übermitteln.
Es würde mich wundern, wenn Sie die Freigabe des Mdt. nicht bestätigen können weil dieser per Benutzerportal zur Freigabe gebeten wurde.