Scheune, die nicht im Kataster aufgeführt wird

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Auf meinem Grundstück (NRW) wurde in den 1960er Jahren eine Scheune errichtet (festes Mauerwerk, faste Dacheindeckung). Da sie vor Juni 1972 errichtet wurde, liegt die Verpflichtung zur Einmessung beim zuständigen Kreis. Die Einmessung ist bisher nicht erfolgt.

Aufgrund der fehlenden Einmessung erscheint die Scheune nicht im Kataster. Muss sie angegeben werden oder nicht?

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GrundsteuerDigital
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Lieber Herr Siebelink,


wir empfehlen bei solchen Spezialfällen Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.

Schöne Grüße

- Ihr GrundsteuerDigital Team -