Die Katastrophe setzt sich fort ...
Wenn Sie ein ZFH mit Garage haben, wird der monatl. Nettowert für die Wohnung x1 zzgl. Garage x 12 gerechnet
Das gleiche Problem besteht hier bei einem Mietwohngrundstück, der mtl. Rohertrag wird als "Jahresrohertrag" übernommen. Es erfolgt keine Berechnung auf Basis der 12 Monate eines Jahres.
W. Führ
am 14.07.2022 wurde der Gebäudewert richtig berechnet; heute am 19.07.2022 ergibt sich ein falsches Ergebnis!
Der Mindestwert war am 14.07.2022 falsch; jetzt am 19.07.2022 ist er richtig!
Das Chaos ist perfekt!!!!!
A.Doeker