Steuer- und Identifikationsnummer

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Muss man in Bayern bei jedem Mandanten sowohl Steuer- als auch Identifikationsnumer angeben? Da sie nicht mit Stern markiert sind, sind sie ja im Prinzip keine Pflichtfelder. Reicht hier das Aktenzeichen aus? 

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heinz-peter fuchsen

Sehr geehrter Herr Linner,
Wie Sie ja selbst vermerkt haben, sind die Angaben zu den (ESt-) Steuer-Nr. und zu der Steuer-ID keine Pflichtfelder.
Nach dem ich selbst bei 4 von 6 Mandaten Probleme hat den erfassten St-Nr. hatte, die korrekt erfasst waren, habe ich diese einfach wieder gelöscht, mit der Folge Problem gelöst.

Erkenntnis, die Erfassung von St-Nr. kann Probleme verursachen, die durch weglassen nicht auftreten.

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O. Zoeger

Es gibt eine Validierung zwischen Steuer-Nr. und Bundesland (des Wohnsitz-FA). Am besten mal schauen, ob die Angaben beim Mandanten und den Eigentümern plausibel sind.