Schleswig-Holstein StNr statt EW-AZ Fehlermeldung

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Laut Vorerfassungsbogen muss ua für das Bundesland Schleswig-Holstein die StNr statt des EW-AZ eingetragen werden. Unser Mdt ist ein Unternehmen. Dieses hat in den Vorerfassungsbogen, wie beschrieben, die StNr angegeben. Nach erfolgreichem Excel-Import erscheint nun die Fehlermeldung, dass das Aktenzeichen falsch sei. Trägt man das EW-AZ ein, so verschwindet die Fehlermeldung. Was muss nun für ein Unternehmen aus Schleswig-Holstein angegeben werden: Das EW-AZ oder die StNr?

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christensen

Natürlich das EW-Az das im Anforderungsschreiben angegeben ist. In Schleswig-Holstein nennt sich das allerdings Steuernummer und hat nichts mit der Firmensteuernummer oder Einkommensteuernummer zu tun.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft

Sehr geehrte Frau Korsten,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie von Herrn/Frau "Christensen" bereits richtig im Kommentar angemerkt und erklärt, ist hier die Angabe des EW-Az erforderlich. 

Ich setze diesen Beitrag daher auf den Status "kein Fehler".


Wenn Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns sehr gerne erneut.


Herzliche Grüße

Ihr GrundsteuerDigital-Team