Lage des Grundstücks bei LuF

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Ein Weinberg, eine Waldfläche oder eine Ackerfläche etc. hat keine Adresse, die bei dem Reiter "Lage des Grundstücks"  angegeben werden kann. In Elster gibt es die Option die Gemarkung, Flurnr etc. anzugeben, falls keine Adresse vorhanden ist. Eine Adresse muss ja laut Digital eingegeben werden, aber hier die Wohnadresse vom Eigentümer einzugeben finde ich nicht sinnvoll. Wie soll es sonst funktionieren? 

System Bedienung
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kuno friedrich
Hallo zusammen, 

ich habe das gleiche Problem bei allen LuF Grundstücken. Ich habe hier mal die Adresse des Mandanten eingegeben. Die ELSTER Kontrolle hat keine Probleme gezeigt und ist grün. Nach ELSTER habe ich noch nicht übertragen, da ich zunächst einmal ein paar Fälle fertigstellen und testen will.
Lt. Viktoria, siehe oben, muss ja eine Adresse eingegeben werden.

Frage an Viktoria:
Hast du die Grundstücke schon nach ELSTER übertragen?
Hat das problemlos funktioniert?

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kuno friedrich

In

Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Vordruck GW-1) S. 3 steht.

Hinweis: Für einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen liegen grundsätzlich keine Adressdaten vor. In diesen Fällen tragen Sie bitte nur in das Feld "Ort" die Gemeinde ein, in der sich das Flurstück befindet.

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kuno friedrich
Die Überprüfung durch GrundsteuerDIGITAL nur mit Gemeinde war erfolgreich.
Die Übertragung nach ELSTER wurde nicht akzeptiert.

Nach Eingabe der fiktiven Hausnummer 1, erfolgte die Übertragung nach ELSTER.
Beim nächsten Grundstück LuF funktionierte es ohne Hausnummer.
???

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GrundsteuerDigital
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