Hessen Vergünstigungen bei Wohngebäuden werden nicht richtig gerechnet
Die Ermäßigung der Steuermeßzahl bei Wohneigentum und gleichzeitigem Denkmal/Soziale Unternehmen wird nicht korrekt gerechnet.
Richtig bei Denkmal wäre ein Abzug von 52,5% (siehe Anwendungserlass zum GrstG Hessen), das Programm rechnet aber etwas anders (was ist nicht nachzuvollziehen, da leider im Verborgenen gerechnet wird)
Sehr geehrte Frau Berndt,
augenscheinlich haben Sie die Berechnug falsch vorgenommen.
Korrekt laut AE HGrStG: 70% - (25%+25%) = 35%
Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital