Grundsteuererklärung auf den 01.01.2023

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Ich habe ein Haus mit Baujahr 2022. Kann man die Erklärungen auch auf den 01.01.2023 versenden?

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Dennis Wernicke

Der Hauptfeststellungsstichtag ist doch der 1.1.2022 und die Abgabefrist ist der 31.10.2022?

"Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 1.1.2022." Entsprechend wäre das was danach noch verändert wurde nicht zu berücksichtigen. Irgendwo (Quelle habe ich nicht mehr gefunden) hieß es vom Hauptfeststellungszeitpunkt abweichend ist die Erklärung nur in Ausnahmefällen möglich. Nähere Infos dazu blieb die Quelle aber auch schuldig.


Wenn Sie andere Informationen dazu haben dürfen Sie mich gerne korrigieren.


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volker knaven

Vielen Dank. Ich habe das schon geklärt. Ich habe eine vereinfachte Erklärung nach altem Recht eingereicht. Da das Haus ja erst im Juni 2022 fertiggestellt wurde. Gebe ich eine Erklärung ab "unbebautes Grundstück" und das Finanzamt ermittelt dann von Amtswegen den Wert in 2023 mit dem bebauten Grundstück.

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Dennis Wernicke

Das ist klingt doch nach einer guten Lösung.

Danke für die Rückmeldung.