gemischt genutztes Grundstück
Ich habe eine Frage zur Eingabe bei Elster zur Grundsteuer. NRW
Ich habe ein gemischt genutztes Grundstück. Ein Wohnhaus sowie ein Werkstattgebäude. Beide auf dem selben Grundstück.Wenn ich das Haus bei "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" eingebe und die Werkstatt bei "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" bekomme ich eine Fehlermeldung. Wenn ich beide Gebäude bei "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert "eingebe , bekomme ich keine Fehlermeldung. Aber ist das denn richtig ? Oder wo und wie gebe ich die Daten bei Elster ein. Vielleicht können Sie mir helfen?
Beste Grüße
Hallo Frau Albers, die Bewertung der Grundstücker erfolgt pro wirtschaftlicher Einheit. Meiner Ansicht nach bedeutet dies, dass man alle Gebäude einer wirtschaftlichen Einheit zusammenfassen muss und dann gibt es eine Grundstücksart, zum Beispiel wenn die gewerbliche Nutzung 20 % der Wohn- und Nutzfläche übersteigt, ergibt sich ein gemischt genutztes Grundstück. Also würde ich sagen: Ja, das ist richtig.
M.Ribbentrop
Steuerberater