Steuerfreiheit - abgegrenzter Teil des Grund + Bodens
Zwie Grundstücke im Bundesmodell, jeweils mit Wegeteil, vom öffentlichen Verkehr (§ 4(3)a) genutzt.
Das Programm nimmt die qm für den öffentlich genutzten Weg nicht an und zwar
- weder bei dem Grundstück, bei dem der öffentliche Verkehr ein gesondertes Flurstück nutzt,
- noch bei dem Grundstück, bei dem der öffentliche Verkehr einen fest bestimmten Teil eines Flurstücks nutzt.
Ich kann zwar jeweils "eine Befreiung hinzufügen" (es öffnet sich eine Eingabezeile), aber es werden keine Eingaben in diesen Felder angenommen.
Möglicherweise handelt es sich hier um eine "Lücke", die bereits im Elster-Modul enthalten ist (siehe Argumentation FINO in einem anderen Chat-Beitrag). Allerdings sehe ich keinen rechtlichen Grund, warum man diese öffentliche Nutzung nicht deklarieren können sollte.
ME wäre das ein programmtechnisches Präjudiz, das weder Gesetzeswortlaut noch den verschiedenen Veröffentlichungen der Finanzverwaltung entspricht.