bei Mandantenfreigabe für Mandant nur Freizeichnungsdokument, nicht Steuerberechnung ersichtlich
Leider können die Mandanten über ihren Zugang bei der Freigabe der Erklärung nur das Freizeichnungsdokument mit den eingegebenen Werten, aber nicht die Steuerberechnung einsehen.
Ist das so gewollt? Wir fänden es gut, wenn die Mandanten beide Dokumente/Informationen über das Portal anschauen könnten.
Mir persönlich reicht das vollkommen aus. Die Mandanten sollten Ihre gemachten, und von uns übernommenen, Angaben sehen können.
Was nutzt dem Mandant der Grundsteuermessbetrag zum aktuellen Zeitpunkt wo die Hebesätze noch nicht feststehen?
Die Berechnung würden evtl. viele Mandanten zum Anlass nehmen um die Kanzlei mit weiteren Rückfragen zu beglücken. Das kostet alles viel Zeit, die wir reell so nicht haben.