Sachsen Gebäude auf fremden Grund und Boden
Bei der Anlage des Grundstückes in Sachsen ist der Punkt :
Ihr(e) Gebäude wurde(n) auf fremden Grund und Boden errichtet
ausgegraut.
Dem Mandant gehört das Gebäude, der Grund und Boden dem Ehepartner.
Wie muss ich das eingeben?
Hallo Herr Haas,
bitte halten Sie dazu Rücksprache mit dem Finanzamt. Wir vermuten, dass in Sachsen ausschließlich der Eigentümer Grund und Boden bei Bauten auf fremden Grundstücken zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist. Sicher weiß es der Finanzbeamte 😅
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -