BaWü: Validierungsfehler bei Flurnummer und Miteigentumsanteil

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Hallo,

wir haben gestern drei Stunden lang versucht drei verschiedene Grundstücke einer Mandantin in Grundsteuer-Digital einzugeben. Bei jedem Grundstück kamen die selben Validierungsfehler, siehe unten.

1)
Angegeben von unserer Mandantin und auch im Liegenschaftsregister: Grundstücksfläche 1296 qm.
Laut Mandantin liegt ihr Miteigentumsanteil bei 100/1000. Wenn wir nun als Gesamtfläche 1296 qm eingeben und ihren eigenen Anteil in Höhe von 129 (oder 130, haben beides versucht), spuckt er uns u.a. Fehlermeldung aus. Wir haben auch in beiden Feldern mal 1296 eingegeben - selbe Meldung. Wir wissen hier nicht weiter. Ist das hier ein Fehler des Systems oder liegt der Fehler bei uns?

2)
Weder das Liegenschaftsregister noch unsere Mandantin kennt die Flurnummer zu besagten Grundstücken. Die Flurstücksnummer (mit Zähler und Nenner) ist uns bekannt und auch eingetragen. Nur will das System wohl noch die Flurnummer, die uns niemand nennen kann. Was tun?


Liebe Grüße

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samuel

Die Antwort bezieht sich auf die Menüansicht des fertig angelegten Grundstücks, Reiter "Grundstück". Bei der Erstanlage des Grundstücks sieht die graphische Benutzeroberfläche leicht anders aus. Also: Im Bereich "Flächenangaben des Grundstücks" muss der errechnete Wert des Teileigentums hineingeschrieben werden. In Ihrem Fall müsste das 129 sein im Feld "Fläche des Grundstücks in m2" (rundet ab). Im Bereich "Gemarkung(en) und Flurstück(e)" müssen im Untermenü unter "Fläche in m2" die gesamten 1296 qm eingetragen werden, in den Feldern "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" jeweils 100 und 1000. In der daraufhin folgenden Ansicht steht über Gemarkungen und Flurstücke rechts in grau "Summe der Flächen:" - die Zahl dort (in Ihrem Fall müsste das129 sein) muss mit der untendran eingetragenen Teilfläche "Fläche des Grundstücks in m2" unter Überschrift "Flächenangaben des Grundstücks" übereinstimmen, dann stimmt die Validierung - nachdem man speichern gedrückt hat aber erst. Die Flur-Nummer ist kein Pflichtfeld, früher war die Seite auf der das Flurstück im Liegenschaftskataster zu finden war die sogenannte Flur, deshalb entfällt diese aufgrund digitaler Liegenschaftskataster, es gibt sie größtenteils nicht mehr oder ist veraltet.